- Nothelferkurs besuchen. (6 Jahre gültig)
- Lernfahrausweis beantragen. (bis 8 Wochen vor dem 18. Geburtstag)
- Theorieprüfung ablegen. (gilt dann auch für die Auto Prüfung)
- 8 Std. Grundschulung innerhalb 4 Monate besuchen. (zum Lernen der Kurven-, Blick-, Bremstechniken. Allgemeines Handling des Motorrades)
- Verkehrskundeunterricht vor der Anmeldung zur Führerprüfung besuchen.
- Praktische Führerprüfung innerhalb Total 16 Monate ablegen.
A1 (Kleines Motorrad)
Ab dem 18. Altersjahr
(max. 125 ccm, max. 11 kW) mit Führerschein für Auto
- Lernfahrausweis beantragen.
- 8 Std. Grundschulung innerhalb 4 Monate besuchen. (Zum Lernen der Kurven-, Blick-, Bremstechniken. Allgemeines Handling des Motorrades)
- Kategorie A1 im Führerausweis eintragen lassen.
Wichtig, die Fahrpraxis der Kategorie A1 reicht nicht um einfach auf A unbeschränkt zu wechseln.
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A Beschränkt (Grosses Motorrad gedrosselt)
Ab dem 18. Altersjahr ohne Führerschein für Auto oder A1
(Fahrzeuge mit min. 11 kW und max. 25 kW und max. 0,16 kW / Kg Leergewicht)
- Nothelferkurs besuchen. (6 Jahre gültig)
- Lernfahrausweis beantragen. (bis 8 Wochen vor 18. Geburtstag)
- Theorieprüfung ablegen. (gilt dann auch für die Auto Prüfung)
- 12 Std. Grundschulung innerhalb 4 Monate besuchen. (Lernen der Kurven-, Blick-, Bremstechniken. Allgemeines Handling des Motorrades)
- Verkehrskundeunterricht vor der Anmeldung zur Führerprüfung besuchen.
- Praktische Führerprüfung innerhalb Total 16 Monate ablegen.
Nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis kann ich die Kategorie A unbeschränkt ohne Prüfung im Führerausweis eintragen lassen.
A Beschränkt (Grosses Motorrad gedrosselt)
Ab 18. Altersjahr mit Führerschein für Auto
(Fahrzeuge mit min. 11 kW und max. 25 kW und max. 0,16 kW / Kg Leergewicht)
- Lernfahrausweis beantragen.
- 12 Std. Grundschulung innerhalb 4 Monate besuchen. (Lernen der Kurven-, Blick-, Bremstechniken. Allgemeines Handling des Motorrades)
- Praktische Führerprüfung innerhalb Total 16 Monate ablegen.
Nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis kann ich die Kategorie A unbeschränkt ohne Prüfung im Führerausweis eintragen lassen.
Ab 18. Altersjahr mit Führerschein für A1 (neurechtlich)
- Lernfahrausweis beantragen.
- 6 Std. Grundschulung innerhalb 4 Monate besuchen. (Lernen der Kurven-, Blick-, Bremstechniken. Allgemeines Handling des Motorrades)
- Praktische Führerprüfung innerhalb Total 16 Monate ablegen.
Nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis kann ich die Kategorie A unbeschränkt ohne Prüfung im Führerausweis eintragen lassen.
Wichtig, die Fahrpraxis der Kategorie A1 reicht nicht um einfach auf A unbeschränkt zu wechseln.
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A Unbeschränkt
Ab dem 25. Altersjahr ohne Führerschein Auto
Fahrzeuge mit min. 35 kW und min. 0,16 kW / Kg Leergewicht
- Nothelferkurs. (6 Jahre gültig)
- Lernfahrausweis beantragen.
- Theorieprüfung. (gilt dann auch für die Auto Prüfung)
- 12 Std. Grundschulung innerhalb 4 Monate. (Lernen der Kurven-, Blick-, Bremstechniken. Allgemeines Handling des Motorrades)
- Verkehrskundeunterricht vor der Anmeldung zur Führerprüfung.
- Praktische Führerprüfung (35 kW) innerhalb Total 16 Monate.
Ab 25. Altersjahr mit Führerschein Auto
- Lernfahrausweis beantragen.
- 12 Std. Grundschulung innerhalb 4 Monate. (Lernen der Kurven-, Blick-, Bremstechniken. Allgemeines Handling des Motorrades)
- Praktische Führerprüfung. (35 kW) innerhalb Total 16 Monate
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Ab 18. Altersjahr mit 2 Jahren Führerschein A beschränkt
Kategorie A unbeschränkt prüfungsfrei im Ausweis eintragen lassen.
Ich besitze einen Führerausweis der Kategorie A über 125 ccm. (alter Ausweis)
Ich kann auch alle neurechtliche Fahrzeuge der Kategorie A unbeschränkt fahren.
Ich besitze einen Führerausweis der Kategorie A1 bis 125 ccm. (alter Ausweis)
Ich beantrage den neuen Führerausweis und erhalte die Kategorie A beschränkt. (bis 25 kW)
Ich habe den Ausweis seit 2 Jahren oder ich bin 25 Jahre alt.
- Lernfahrausweis für A unbeschränkt beantragen.
- Praktische Führerprüfung innerhalb Total 16 Monate.
- Prüfungsfahrzeug mit min 35 kW und zwei Sitzplätzen.